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  • FBS Fräs-, Bohr- und Schweißtechnik GmbH in Liquidation - Gessenschwand 39, 4882, Oberwang, Austria

Company Information

Company registration number
49478m
Company Status
CLOSED
Country
Austria
Registered Address
Gessenschwand 39
4882
Oberwang
Gessenschwand 39, 4882, Oberwang AT

Company Details

Type of Business
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Incorporated
1993

Jurisdiction Particularities

Additional Status Details
gelöscht
Court
Landesgericht Wels
Previous Names
FBS Fräs-, Bohr- und Schweißtechnik GmbH
Phone
06233 200 27

FBS Fräs-, Bohr- und Schweißtechnik GmbH in Liquidation Company Description

FBS Fräs-, Bohr- und Schweißtechnik GmbH in Liquidation is a Gesellschaft mit beschränkter Haftung registered in Austria with the Company reg no FN 49478 m. Its current trading status is "closed". It was registered 1993. It was previously called FBS Fräs-, Bohr- und Schweißtechnik GmbH. It can be contacted at Gessenschwand 39 by phone on 06233 200 27 .
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Announcements from the Firmenbuch

  • 2018-12-22 Modification
    • Die Firma mit der offiziellen Registernummer *m hat hat eine Änderung in ihrer Firmenstruktur an das Firmenbuch bekannt gegeben. Diese Bekanntmachung wurde im Firmenbuch mit der Vollzugsnummer * und Typ Änderung am *-*-* eingetragen.
    • 2017-11-09 Modification
      • Für die Firma mit der offiziellen Registernummer *m wurde ein Beschluss des Insolvenzgerichtes beim Firmenbuch eingereicht. Die Firma mit der offiziellen Registernummer *m hat eine Unterschriftenprobe zu Vergleichszwecken eingereicht (Musterzeichnung). Diese Bekanntmachung wurde im Firmenbuch mit der Vollzugsnummer * und Typ Änderung am *-*-* eingetragen.
    • 2013-12-05 Modification
      •   LG Wels (*), Aktenzeichen * S */*s Konkursverfahren *m Bekannt gemacht am *. Dezember * Firmenbuchnummer: FN *m Schuldner: FBS Fräs-, Bohr- und Schweißtechnik GmbH Gessenschwand * * Oberwang FN *m Masseverwalter: Dr. Martin MORSCHER Rechtsanwalt Stadtplatz * * Vöcklabruck Tel.: */*-*, Fax: */* E-Mail: office@ra-morscher-spieszberger.at Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal * *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Straße *, *. Stock, Saal * Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine *-%ige Quote, zahlbar binnen * Monaten nach Annahme des Sanierungsplans. Bei Zahlungsverzug gilt § *a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist * Wochen beträgt. Zur Rechnungslegungstagsatzung: Die Gläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter * Tage vor der Sanierungsplantagsatzung zu legende Rechnung bei Gericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Beschluss vom *. Dezember * Bekannt gemacht am *. Jänner * Bezeichnungsänderung: Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert. Text: Die Rechnungslegungs- und Sanierungsplantagsatzung findet daher nicht statt, die anberaumte Berichts -und Prüfungstagsatzung findet statt. Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. Februar * Text: Das Unternehmen wird fortgeführt. Beschluss vom *. Februar * Bekannt gemacht am *. Juni * Text: *. Bericht des Masseverwalters eingelangt. In den Bericht kann von den Beteiligten in der Insolvenzabteilung des Landesgerichtes Wels (Erdgeschoss, Zimmer *) eingesehen werden. Wesentlicher Inhalt des Berichtes: Voraussichtliche weitere Konkursdauer: nicht vorhersehbar Sonstiges: Beschluss vom *. Juni * Bekannt gemacht am *. Dezember * Text: Auf Antrag des Masseverwalters wird die Frist zur Schließung des Unternehmens bis *.*.* erstreckt (§ * Abs * IO). Beschluss vom *. Dezember * Bekannt gemacht am *. Dezember * Text: *. Bericht des Masseverwalters eingelangt. In den Bericht kann von den Beteiligten in der Insolvenzabteilung des Landesgerichtes Wels (Erdgeschoss, Zimmer *) eingesehen werden. Wesentlicher Inhalt des Berichtes: Voraussichtliche weitere Konkursdauer: nicht vorhersehbar Sonstiges: Beschluss vom *. Dezember * Bekannt gemacht am *. Jänner * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal * Nachträgliche Prüfungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.*, *. Stock, Saal * Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine *-%ige Quote, zahlbar in zwei Raten wie folgt: * % binnen * Wochen und weitere * % binnen * Monaten jeweils vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor der Rechtskraft seiner Bestätigung. Bei Zahlungsverzug gilt § *a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist * Wochen beträgt. Die Insolvenzgläubiger erhalten zusätzlich zu der oben angeführten Quote den Verwertungserlös aus den gegenüber Peter Mayrhofer, * Salzburg, Höglwörthweg * zu * Cg */*h des LG Salzburg anhängigen oder dort bzw daraus geltend zu machenden Ansprüchen. Zu diesem Zweck übergibt der Schuldner Herrn Dr. Martin Morscher, Rechtsanwalt, * Vöcklabruck, Stadtplatz * als Treuhänder der Gläubiger gemäß § *i IO mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans einen Teil seines Vermögens zur Verwertung und zwar die Zahlungs- bzw Anfechtungsansprüche und offenen Forderungen gegen Peter Mayrhofer, * Salzburg welche das bisher zu * Cg */*h des LG Salzburg geführte Verfahren betreffen bzw aus diesem herrühren und worüber auch bereits ein Anerkenntnisurteil vorliegt. Er räumt dem Treuhänder die umfassende, unwiderrufliche Ermächtigung zur Verwaltung und Verwertung dieses Vermögens ein. Der Treuhänder hat diesen Anspruch geltend zu machen und den erzielten Erlös binnen * Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplans zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger zur Auszahlung zu bringen. Im Falle eines Prozessverlustes werden die Mittel zur Abdeckung der Verfahrenskosten vom Schuldner selbst aufgebracht. Zur Rechnungslegungstagsatzung: Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Sanierungsplantagsatzung ergänzt. Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. Februar * Text: Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom *.*.* angenommen. Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine *-%ige Quote, zahlbar in drei Raten wie folgt: * % binnen * Wochen * % binnen * Monaten und weitere * % binnen * Monaten jeweils vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor der Rechtskraft seiner Bestätigung. Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Bei Zahlungsverzug gilt § *a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist * Wochen beträgt. Die Insolvenzgläubiger erhalten zusätzlich zu der oben angeführten Quote den Verwertungserlös aus den gegenüber Peter Mayrhofer, * Salzburg, Höglwörthweg * zu * Cg */*h des LG Salzburg anhängigen oder dort bzw daraus geltend zu machenden Ansprüchen. Zu diesem Zweck übergibt der Schuldner Herrn Dr. Martin Morscher, Rechtsanwalt, * Vöcklabruck, Stadtplatz * als Treuhänder der Gläubiger gemäß § *i IO mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans einen Teil seines Vermögens zur Verwertung und zwar die Zahlungs- bzw Anfechtungsansprüche und offenen Forderungen gegen Peter Mayrhofer, * Salzburg welche das bisher zu * Cg */*h des LG Salzburg geführte Verfahren betreffen bzw aus diesem herrühren und worüber auch bereits ein Anerkenntnisurteil vorliegt. Er räumt dem Treuhänder die umfassende, unwiderrufliche Ermächtigung zur Verwaltung und Verwertung dieses Vermögens ein. Der Treuhänder hat diesen Anspruch geltend zu machen und den erzielten Erlös binnen * Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplans zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger zur Auszahlung zu bringen. Im Falle eines Prozessverlustes werden die Mittel zur Abdeckung der Verfahrens- kosten vom Schuldner selbst aufgebracht. Beschluss vom *. Februar *
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